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Kinderrechte – deine Rechte

1989 wurde von den Vereinten Nationen (Vereinigung aller Länder der Welt) die "Konvention über die Rechte des Kindes" beschlossen. In dieser Abmachung, geht es darum, dass Kinder in allen Ländern der Welt bestimmte Rechte haben.

Kinderrechte (c) ORF

Das mag vielleicht sehr langweilig klingen, vielleicht kommst du beim Lesen aber darauf, dass manche Rechte in deinem Leben ganz selbstverständlich sind, andere aber noch nicht. Viele Kinder haben Erfahrungen gemacht, die bei genauem Hinsehen eine Verletzung der Kinderrechte sind.

Die 35 Rechte, die in dem Abkommen aufgelistet sind, können in drei große Bereiche aufgeteilt werden.

1. Recht auf Schutz

In diesen großen Bereich fallen Bestimmungen wie zum Beispiel das Verbot von Gewalt gegen Kinder, das Recht auf Fürsorge, der Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit oder das Verbot von Drogen für Kinder.

Diese Rechte dienen dazu, das Kind vor Gefahren, schlechten Einflüssen und Gewalt zu schützen, da Kinder das oft nicht selber tun können.

2. Recht auf Grundversorgung

Hier wird festgelegt, dass alle Kinder das Recht haben, ohne Not aufzuwachsen. Sie sollen Essen und Trinken, Kleidung und Wohnen, Ausbildung und Schutz bekommen.

3. Recht auf Beteiligung

Damit ist gemeint, dass Kinder ihre Meinung sagen dürfen und diese auch ernst und wichtig genommen wird.

Informier dich!
Im täglichen Leben ist es wichtig, diese Rechte zu kennen, damit ihr bemerkt, wenn euch oder Freunden unrecht getan wird. Viele Erwachsene verletzen manchmal die Rechte der Kinder, weil sie nicht genug darüber Bescheid wissen oder nicht darauf achten. Dann ist es gut, sie auf eure Rechte aufmerksam zu machen.

TIPP

Unter www.kija-ooe.at findest du eine genaue Auflistung und Erklärung der Kinderrechte und du kannst dir sogar kostenlos ein Postkartenheft mit deinen Rechten bestellen!

147 - Rat auf Draht

Wenn deine Rechte eingeschränkt werden, dann ruf uns an. Wir sind rund um die Uhr, ohne Vorwahl kostenlos aus ganz Österreich für dich da. Und das auch noch völlig anonym.

Foto: pixelio.de - S.Hofschlaeger

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